AGB des Wohnmobilstellplatz am Deich
Lieber Gast,
bitte schenken Sie den nachstehenden Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Weissenhaus Betriebsgesellschaft mbH als Betreiber des Wohnmobilstellplatzes „Wohnmobilstellplatz am Deich“ (nachstehend „Wohnmobilstellplatz“ genannt). Diese Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des mit dem Wohnmobilstellplatz abzuschließenden Vertrages über die Nutzung des Stellplatzes in Weissenhaus (nachstehend „Platz“ genannt). Sie gelten ausschließlich für die Buchungen auf dem Platz.
1. GEGENSTAND DES VERTRAGES
Die Weissenhaus Betriebsgesellschaft mbH ist Betreiber des Wohnmobilstellplatzes und vermietet Wohnmobilstellplätze an Gäste.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zwischen dem Gast und dem Wohnmobilstellplatz werden mit der Anmeldung unwiderruflich akzeptiert und anerkannt. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus den Nutzungsbedingungen und den gültigen Preisen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung. Ergänzende Vereinbarungen, Zusicherungen, Auskünfte oder Abweichungen sind nur gültig, sofern diese vom schriftlich bestätigt werden.
2. BUCHUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Mit der Bezahlung bietet der Gast der Weissenhaus Betriebsgesellschaft mbH den Abschluss eines Vertrages auf Nutzung des Parkplatzes unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen verbindlich an.
2.2 Die der Weissenhaus Betriebsgesellschaft mbH zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt.
3. BUCHUNGSÄNDERUNGEN
Umbuchungsänderungen sind nicht möglich. Die Nutzungsgebühr ist nicht übertragbar. Bei vorzeitigem Verlassen des Stellplatzes erlischt automatisch Ihre Standzeit. Diese ist nicht auf andere Stellplätze übertragbar.
4. ZAHLUNG
Die Standgebühr zahlen Sie vorab im Buchungsprozess über die Website oder direkt vor Ort unter Nutzung des QR-Codes. Es gilt die aktuelle Preisliste des Wohnmobilstellplatzes.
5. AUFENTHALTSDAUER, AN- UND ABREISE
Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal drei Nächte. Buchungen, sowie An- und Abreisezeiten sind verbindlich. Der gebuchte Wohnmobilstellplatz steht dem Mieter am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung, ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Die Anreise muss aufgrund der Ruhezeiten bis spätestens um 22.00 Uhr erfolgen. Der Wohnmobilstellplatz ist am Abreisetag bis um 11.00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Abreise kann der Vermieter für die vertragsüberschreitende Nutzung Gebühren gem. Preisliste - ohne einen Anspruch auf einen Stellplatz - in Rechnung stellen.
6. PFLICHTEN
Der Gast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Platzordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Gast darf das Mietobjekt maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat. Der Gast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Vertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Wohnmobilstellplatz folgen.
6.1 Hunde | Sie sind berechtigt, Hunde mit auf den Platz zu bringen. Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Betreiber den Hund des Platzes verweisen. Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände Hunde sind auf dem Wohnmobilstellplatz nur angeleint erlaubt (Hundekot-Beseitigung ist Pflicht)!
6.2 Straßenverkehrsordnung | Auf dem Platz gilt die Straßenverkehrsordnung. Das Befahren des Platzes ist nur mit Schrittgeschwindigkeit gestattet.
6.3 Platzzuweisung | Gäste suchen sich die Stellplätze bei Buchung selber aus. Es ist darauf zu achten in der angegebenen Markierung zu bleiben. Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der gekennzeichneten Stellplätze ist nicht gestattet. Der Betreiber übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Wohnmobilen und deren Zubehör.
6.4 Sanitäranlagen | Die Sanitäranlagen dürfen nur vom Stellplatzgästen benutzt werden. Es ist untersagt den Zugangscode weiterzugeben.
6.5 Benutzung auf eigene Gefahr | Die Benutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Stellplatz befindet sich in einem Hochwasser gefährdetem Bereich. Den Anweisungen der Stellplatzaufsicht ist Folge zu leisten.
6.6 Tagesbesucher | Der Zugang zum Wohnmobilplatz ist nur den Gästen des Stellplatzes gestattet. Tagesbesucher werden nicht geduldet.
6.7 Nachtruhe & Lärm | Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und Nachbarn und vermeiden ruhestörenden Lärm. Laute & basslastige Musik ist prinzipiell nicht gestattet. Stellen Sie Musikanlagen, Radios, Fernsehgeräte, usw. immer so leise, dass Sie andere Gäste nicht stören. Insbesondere ist die Nachtruhe ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr einzuhalten. Feuerwerkskörper und Böller sind auf dem Stellplatz verboten und dürfen nicht gezündet werden.
6.8 Grillen | Offene bodenberührende Feuer sind auf dem gesamten Wohnmobilstellplatz nicht gestattet. Das Betreiben zugelassener Holzkohlegrill mit einer Bodenfreiheit von ca. 40 cm ist unter Berücksichtigung des Brandschutzes und vermeidbarer Belästigung der anderen Gäste gestattet. Bei längeren Trockenperioden ist das Feuermachen nicht gestattet.
7. HAUSRECHT
Der Stellplatzbetreiber hat das Hausrecht. Seinen Anordnungen ist in jedem Fall sofort Folge zu leisten. Er ist auch berechtigt die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Stellplatzordnung oder im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint. Kinder unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten den Platz nutzen.
8. MEDIENDATEN / DATENSCHUTZ
Der Wohnmobilstellplatz ist videoüberwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.
9. IRRTÜMER
Der Wohnmobilstellplatz behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
10. WIDERRUFSBELEHRUNG
Ein Widerrufsrecht für den Verbraucher besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 Bürgerliches Gesetzbuch).
Einen Wohnmobilstellplatz zur zeitlich befristeten Nutzung zu einem definierten Zeitpunkt anzubieten, fällt unter die oben genannte Ausnahme (weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen). Bei der Buchung eines Wohnmobilstellplatzes über die Plattform von „womo.cloud“ besteht daher keinerlei Widerrufsrecht.
11. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG
11.1 Alle Gäste, Mitreisende und Besucher verpflichten sich, Stellplätze, Inventar und Mietobjekte pfleglich zu behandeln. Entstandene Schäden sind dem Betreiber unverzüglich zu melden und zu ersetzen. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch für seine Mitreisenden.
11.2 Die Haftung der Weissenhaus Betriebsgesellschaft mbH beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.
11.3 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an die Weissenhaus Betriebsgesellschaft mbH zu richten. Unterlässt der Gast die Anzeige von Mängeln schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.
13. GERICHTSSTAND
Klagen gegen die Weissenhaus Betriebsgesellschaft mbH sind an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen der Weissenhaus Betriebsgesellschaft gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Weissenhaus Betriebsgesellschaft mbH maßgebend.